Seit Mai 2019 ist ein biometrisches Passfoto für jeden Neuen China Visum Antrag verpflichtend.
Dieses können Sie Ihrem neuen China Visum Antragsformular beilegen, oder uns elektronisch als Datei übermitteln.
Für nur 15,-€ Euro drucken wir dieses fachgerecht für Sie aus und fügen es Ihrem China Visum Antrag bei.
Achten Sie bitte darauf, daß es ein biometrisches Passbild nach allen unten stehenden Vorgaben sein muss !
Am besten aus einem professionellen Fotostudio ! Alle Selfies und selber gemachten Fotos und Portraits werden von den Chinesischen
Visa Beamten in der Regel abgelehnt ! Dies führt zu Verzögerungen und zu weiteren Kosten für Sie !
Format
Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.
Schärfe
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
Es muss scharf und das Gesicht vor dem Hintergrund gut zu erkennen sein.
Wir empfehlen ein Fotostudio aufzusuchen, falls Ihnen kein biometrisches Passbild vorliegt.
Beleuchtung
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.
Die Ausleuchtung muss ausreichend sein um das Gesicht kontrastreich zu erkennen.
Wir empfehlen ein Fotostudio aufzusuchen, falls Ihnen kein biometrisches Passbild vorliegt.
Hintergrund
Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.
Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild).Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
Qualität
Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von min-destens 600 dpi vorliegen.
Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.Das Foto muss in Farbe vorliegen.
Gesichtsausdruck
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig.
Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.
Wir empfehlen ein Fotostudio aufzusuchen, falls Ihnen kein biometrisches Passbild vorliegt.
Augen
Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken.
Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.
Augenform und Augenfarbe müssen erkennbar sein.
Brillen
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig).
Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
Augenform und Farbe müssen erkennbar sein. Die Brille darf keinen Schatten auf die Augen werfen.
Kopfbedeckungen
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Kinder
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.
Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Baby
Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den im Bereich "Kinder“ dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Fehlervermeidung beim China Visum Passfoto :
Es muss sich zwingend um ein biometrisches Passbild handeln !
Jegliche Ausdrucke von Selfies, Portraits, oder anderen Fotos, oder Bildern, die nicht den oben genannten Vorgaben an ein biometrisches Passbild erfüllen, werden von den Chinesischen Visa Beamten
abgelehnt ! Das hat zur Folge, daß Ihr China Visum Antrag erst nach Bereitstellung eines neuen, validen Passbildes weiter
bearbeitet werden kann und Ihnen Zusatzkosten entstehen !
Insbesondere zu beachten sind wie oben genannt :
Wir empfehlen Ihnen daher dringend den geringen Betrag in die Erstellung von korrekten und brauchbaren biometrischen Passbildern bei einem Fotostudio in Ihrer Nähe zu investieren, da die leider aktuell immer wieder, trotz unserer Hinweise, gelieferten Eigenausdrucke und Produktionen zur Ablehnung durch die Chinesischen Visa Beamten geführt haben !
Das biometrische Passbild kann uns auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Die Gebühren für einen validen Ausdruck durch uns betragen 15,-€ Euro p.P. Siehe dazu bitte auch unsere China Visa Bedingungen.
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